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RD Glossary

e.V.
eingetragener Verein. Rechtsträger des Stammes. Nicht alle Stämme haben diesen Rechtsträger. Der Sinn liegt hauptsächlich darin, daß nicht der Gruppenleiter oder der Stammesvorstand zivilrechtlich selbst haftet, sondern der Verein mit seinem Vermögen. Der Vorstand inst beim Amtsgericht registriert.

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